Autoglasfolierung

Schutzfunktionen günstig nachrüsten

Getönte Autoscheiben sind nicht nur als optische Aufwertung des Autos geeignet, sondern bieten vor Allem die Möglichkeit wichtige Zusatzeigenschaften, wie Sonnenschutz, UV-Schutz oder Splitterschutz nachzurüsten, wenn die Fahrzeugscheiben ab Werk nicht über diese Eigenschaften verfügen. Ein Beschichtung mit Folien bietet aber generell einige Vorteile gegenüber anderen Verfahren. Folie lassen sich schnell und kostengünstig montieren und später auch wieder leicht entfernen oder austauschen.

Sonnen- und Hitzeschutz

Bald beginnt wieder die Sommerhitze. Besonders in Fahrzeugen die nicht bereits ab Werk über Scheibentönungen verfügen steigen die Temperaturen in den Sommermonaten schnell an, wenn der Wagen längere Zeit im Freien geparkt wird, wie beim allwöchentlichen Einkauf oder auf dem Parkplatz vorm Büro.

Schnell verbrennt man sich bei Einsteigen die Hände am Lenkrad oder die Beine am Sitz. Mit einer Sonnen- oder Wärmeschutzfolie können Sie das Klima im Fahrzeug kühler und angenehmer gestalten, was ein entspannteres und konzentriertes Führen des Fahrzeugs unterstützt.

Schutz gegen UV-Strahlung

Geeignete Tönungsfolien können aber auch vor gefährlicher UV-Strahlung schützen. Außer der Windschutzscheibe, die aus Verbundglas besteht, sind in der Regeln alle anderen Scheiben nur aus Einscheibensicherheitsglas gefertigt.

Dieses Glas verfügt somit über keinen wirksamen Schutz vor UV-Strahlung. Mit UV-Schutzfolien können die Insassen nachträglich besser vor Hautkrebs verursachender UV-Strahlung und die Inneneinrichtung vor Ausbleichen und vorzeitiger Alterung geschützt werden.

Splitterschutz

Eine weitere Eigenschaft ist der Schutz vor Glassplittern, die zum Beispiel bei einem Unfall mit Seitenaufprall entstehen und Insassen zusätzlich verletzen könnten. Die meisten Seitenscheiben bestehen ab Werk nicht aus Verbundglas. Bei Verbundgläsern befindet sich eine Folie zwischen der inneren und äußeren Scheibe um mögliche Glassplitter zu binden.

Diesen Effekt kann man jedoch nachrüsten, in dem die Seitenscheiben mit einer Splitterschutzfolie ausgestattet werden. Bei einem Zusammenstoß werden dann die einzelnen Glasfragmente durch die Folie zusammen gehalten und können so nicht mehr im Fahrgastraum herum fliegen.

Sichtschutz und Einbruchprävention

Sichtschutzfolien bieten je nach Tönungsstärke Schutz vor unerwünschten Einblicken ins Fahrzeuginnere. Langfinger können nicht sehen, was sich an Gegenständen und Einbauten im Fahrzeug befindet und können so schlecht abschätzen ob sich ein Einbruch überhaupt lohnt.

Bei Transportern, Baufahrzeugen oder LKWs lässt sich der Blick auf die Waren oder auf mitgeführte Werkzeuge und Maschinen wirkungsvoll unterbinden. Fond-Passagiere geniessen zudem mehr Privatsphäre.

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Das sollten Sie beachten.

Welche Scheiben dürfen beklebt werden?

Das Sichtfeld des Fahrers darf nicht eingeschränkt werden, die Sicht muss klar bleiben. Somit sind auf Windschutzscheiben weder getönte Folien noch klare Folien, wie beispielsweise zum Schutz vor Steinschlägen zulässig. Denn die Folien könnten sich während der Fahrt lösen und so die freie Sicht des Fahrers einschränken.

Obwohl sich auch die Seitenscheiben zwischen A- und B-Säule im Sichtbereich des Fahrzeugführers befinden ist hier zumindest die Montage von transparenten, nicht getönten Sicherheitsfolien erlaubt, wie sie beispielsweise als Splitterschutz verwendet werden. Alle anderen Autoscheiben ab der B-Säule und die Heckscheibe dürfen auch mit getönter Scheibenfolie foliert werden.

Wie stark darf die Tönung sein?

Der Grad der Tönung gibt die Lichtdurchlässigkeit der Tönungsfolie an. Je höher dieser Wert ausfällt um so höher sind auch der Grad der Verdunklung und des Sichtschutzes. In der Regel sollte ein Tönungsgrad von 95% nicht überschritten werden, um die Sicht im Rückspiegel nach hinten zu gewährleisten. Getönt werden alle Autoscheiben ab der B-Säule heckwärts und die Heckscheibe selbst.

In der Windschutzscheibe darf nur ein max. 10cm breiter Blendschutz an der Oberkante der Scheibe beklebt werden. Die verwendeten Folien müssen eine Bauartgenehmigung und die geprägten Prüfzeichen besitzen, damit sie im Straßenverkehr eingesetzt werden dürfen. Nach dem Folieren müssen diese Prüfzeichen sichtbar angebracht sein.

Muss ich danach zum TÜV?

Nein, wir als Fachbetrieb verwenden für die Tönung der Autoscheiben ausschließlich hochwertige und geeignete Folien die über eine Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) nach §22 der deutschen Straßenverkehrs-Zulassungsverordnung (StVZO) verfügen und mit eingeprägten Prüfzeichen versehen sind.

Diese Prüfzeichen werden von uns während der Montage sichtbar angebracht. Dadurch müssen die Folien nicht mehr separat vom TÜV abgenommen und eingetragen werden. Als Kunde erhalten Sie von uns statt dessen eine Kopie der ABG. Diese müssen Sie stets im Fahrzeug bei sich führen und auf Verlangen der Behörden vorweisen.

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